AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1
. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen entgeltlichen Lieferungen und sonstige Leistungen, die die Ing. Wolfgang Weiss GmbH (im Folgenden kurz: der Verkäufer) für ihre Kunden erbringt (im Folgenden gemeinsam kurz: die Leistung), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.2. Die vollständigen AGB findet der Kunde unter www.wienlicht.at/agb
1.3.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung

2. Vertragsabschluss und Preise
2.1.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Leuchtmittel, Montage-kosten, Anschlussarbeiten, sonstige Bau- und Professionistenarbeiten in den Leistungen niemals enthalten
2.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Kunde an sein Angebot zumindest für die Dauer von vier Wochen gebunden
2.3. Ist die Leistung ganz oder teilweise nicht sofort lieferbar, kommt der Vertrag hinsichtlich der nicht sofort lieferbaren (Teil-) Leistungen erst zustande, wenn die (Teil-)Leistung lieferbar ist und sich der Preis nicht zum Nachteil des Kunden verändert hat.
2.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind vom Verkäufer angegebene Fertigstellungstermine lediglich Richtwerte
2.5. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (gemäß der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung) ab Erhalt der Rechnung zahlbar. Mahnspesen können bei Nichtbegleichung nach einer ersten, spesenfreien, schriftlichen Zahlungsaufforderung zusätzlich im Rahmen folgender schriftlicher Zahlungsaufforderungen anfallen

3. Lieferung
3.1.
Waren werden auf Gefahr und – mangels anderer Vereinbarung - Kosten des Kunden per Post oder durch einen Kurierdienst oder Boten-dienst an die vom Kunden bereitgestellte Lieferadresse geliefert

4. Pläne
4.1
. Maße und Angaben bei Projektzeichnungen sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Grundlage für spätere Bau- und Einbaupläne Dritter dar
4.2. Für Pläne, welche vom Verkäufer für ein bestimmtes Bauvorhaben erstellt werden, wird nur dann vom Verkäufer eine Haftung für die Richtigkeit übernommen, wenn die Gültigkeit der Pläne durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wird.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1.
An den vom Verkäufer gelieferten Waren besteht ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Kunden

6. Vertragsauflösung / Storno / Rücktritt
6.1.
Ist der Verkäufer mit einem Storno einverstanden, so hat dieser das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen eine Stornogebühr in der Höhe von 20% der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme zu verrechnen
6.2. Kunden sind bei Überschreitung der Lieferfrist von 30 Tagen nur unter Nachfristsetzung von zunächst einem Monat und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist berechtigt, vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr wie in 6.1 zurückzutreten

7. Gewährleistung und Haftung
7.1
. Der Verkäufer hat seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und überprüft. Trotz hoher Sorgfalt kann der Verkäufer hersteller-seitige Mängel in den Leistungen nicht ausschließen
7.2. Für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung haftet der Verkäufer bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nach §1313a ABGB nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer Schäden und Mängel an Waren so rasch wie möglich in geeigneter, nachweislicher Form anzuzeigen
7.4. Soweit vom Hersteller für die Ware eine freiwillige Garantie gegen-über dem Kunden gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Veränderungen des Liefergegenstandes durch den Verkäufer vorgenommen, erlischt grundsätzlich die Herstellergarantie

8. Sonderbestimmungen für Unternehmer
Sollte es sich beim Kunden um einen Unternehmer gemäß dem UGB handeln, gelten zusätzlich folgende Regelungen
8.1. zu Punkt 2.2: Sofern nichts anderes vereinbart, bleibt der Kunde an sein Angebot zumindest für die Dauer von vier Wochen gebunden und ist, sollte eine Auftragsbestätigung nicht zugesandt worden sein, zur Rücknahme des Angebots erst berechtigt, wenn der Verkäufer auch binnen schriftlich zu setzender Frist von zumindest 14 Tagen nicht über die Auftragsannahme erklärt
8.2. zu Punkt 7.2: Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung
8.3. zu Punkt 7.3: Reklamationen müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von einer Woche nach Empfangnahme einer Lieferung bzw dem Auspacken der Ware (betreffend Oberflächenfehler) oder einer nachweislichen Erstinstallation (betreffend elektronische Mängel) angezeigt werden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt und es erlöschen allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Der Kunde ist zur Rüge gemäß § 377 UGB verpflichtet
8.4. zu Punkt 7.3: In der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von einer Woche ab Kenntnis bei sonstigem Anspruchsverlust in geeigneter, nachweislicher Form anzuzeigen
8.5. Der Verkäufer ist berechtigt, eine mangelhafte Leistung zunächst durch Ersatzlieferung zu verbessern. Nur wenn eine zweimalige Ersatzlieferung fehlschlägt oder eine solche nicht möglich ist, besteht für den Kunden die Möglichkeit, einen Wandlungs- oder Preisminderungsanspruch geltend zu machen
8.6. Durch einen Gewährleistungsfall wird die Fälligkeit der entstandenen Forderung nicht aufgeschoben, ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, ebenso ist die Kompensation unzulässig
8.7. Der Verkäufer anerkennt nur Gewährleistungsbedingungen seiner Vorlieferanten. Sollten von diesen keine existieren oder vereinbart sein, dann wird vom Verkäufer im Gewährleistungsfall unter den vorliegenden Bedingungen entsprechend reklamiertes Material ersetzt. Kosten für Arbeitszeit und Anfahrt gehen zu Lasten des Kunden
8.8. Für sämtliche Rechtsstreite erster Instanz gilt das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt (1010) als vereinbart

9. Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
9.1.
Der Kunde erklärt sich mit einer telefonischen Kontaktaufnahme sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail durch WienLicht (Ing. Wolfgang Weiss GmbH) zu Zwecken der Information und Werbung über dessen Produkte und Produktweiterentwicklungen sowie über Neuheiten einverstanden
9.2. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit durch ein E-Mail an „[email protected]“ oder einen Anruf unter „+43 (0)1 533 86 70-200“ oder „+43 (0)664 158 6 158“ widerrufen

10. Schlussbestimmungen
10.1.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrage ist – mangels anderer schriftlicher Vereinbarung – Wien
10.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen
10.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen, eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt

11. Datenschutz Alle Hinweise zum Datenschutz erhält der Kunde unter www.wienlicht.at/datenschutz